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28.07.2008

Aktion "Sicherer Schulweg" im Schuljahr 2008 / 2009

Jedes Jahr geschehen in Baden-Württemberg über 14.000 Unfälle auf dem Schulweg. Neben Verkehrsunfällen (polizeilich registrierte Schulwegunfälle 2007: 619 Unfälle, 2 Ver-kehrstote, 107 Schwerverletzte, 577 Leichtverletzte) sind dies vor allem Verletzungen durch Stürze, Rangeleien und Unachtsamkeiten in Bussen, an Haltestellen und auf den Fußwegen von und zur Schule.

Aktion sicherer Schulweg 2008 (IM)

 Sicherer Schulweg -Hinweise zur Umsetzung

Medien - Verkehrserziehung - Kinder

Im vergangenen Jahr sind insgesamt 25 Kinder im Alter bis 14 Jahren im Straßenverkehr  tödlich verunglückt, sechs mehr als im Vorjahr. Acht Kinder verunglückten als Fußgänger, fünf als Radfahrer und zwölf als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen. Damit starben wieder die meisten Kinder als Mitfahrer in Kraftfahrzeugen. Ebenfalls als Mitfahrer wurden 200 Kinder  schwer und 1.444 leicht verletzt².
Einerseits nimmt Baden-Württemberg bei den Kinderunfällen im Straßenverkehr im Bun-desvergleich eine herausragend positive Stellung ein, weil das Risiko für Kinder, im Stra-ßenverkehr zu verunglücken, nirgends so gering ist wie in unserem Bundesland. Anderer-seits ergibt sich angesichts der tatsächlichen Zahl der Unfälle auf dem Schulweg ein klarer Handlungsbedarf für die Verantwortlichen der Schulwegsicherheit.

Ein Schwerpunkt der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit des Innenministeriums und des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport / Landesinstituts für Schulsport Baden-Württemberg ist die Reduzierung von Unfällen mit Kindern im Straßenverkehr. Besonders zu jedem Schulanfang steigen die Unfälle mit Kindern, da sich die Verkehrsteilnehmer und die Schüler und Schülerinnen erst wieder aufeinander einstellen müssen.

Um in anlass- und lageorientierter Umsetzung der strategischen Jahresziele das Ver-kehrssicherheitsniveau zu halten und weiter zu verbessern, sollen im Einvernehmen mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport / Landesinstitut für Schulsport Baden-Württemberg zur Vorbereitung der Schulanfänger auf den Straßenverkehr und zur Ver-minderung von Unfällen mit Kindern und Jugendlichen im Straßenverkehr im Schuljahr 2008 / 2009 die im Folgenden dargestellten Aktivitäten im Rahmen der Gesamtaktion
„Sicherer Schulweg - Gib acht auf mich“ durchgeführt werden.
Weitere Hinweise zur Umsetzung ergeben sich aus den Anlagen.
Die Regierungspräsidien werden gebeten, die Ämter für Schule und Bildung, die Straßen-verkehrsbehörden und die Polizeidienststellen entsprechend zu informieren und mit der Umsetzung zu beauftragen.


1. Verkehrsüberwachung
 Die Polizeidienststellen werden gebeten, besonders zu Beginn des neuen
Schuljahres (ab 08.09.08) verstärkt Verkehrsüberwachung im Bereich von Schulen und Schulwegen durchzuführen und Verstöße konsequent zu ahnden. Die Maß-nahmen, insbesondere Geschwindigkeitsüberwachung und Ahndung von Behinde-rungen durch „Eltern-Taxis“, sind mit den ebenfalls dafür zuständigen unteren Ver-waltungs-/Bußgeldbehörden eng abzustimmen. Diese werden gebeten, ihre Über-wachungsschwerpunkte gleichfalls an der Thematik auszurichten.
 Besondere Schwerpunkte sind:
 • Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht,
 • Verhalten der Kraftfahrer gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln,
  Schulbussen, an Bushaltestellen und Fußgängerüberwegen,
 • Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen mit erhöhten
  Unfallgefahren für Kinder und im Bereich der Schulwege,
 • Gravierende Verstöße gegen Park- oder Haltverbote im engen Umfeld von
  Schulen, Kindergärten oder geschützten Überwegen,
 • Fahrradsicherheit (verkehrssicheres Fahrrad),
 • Schulwegsicherheit und Verhalten auf den Schulwegen.
 Zur Unterstützung des verkehrserzieherischen Gesprächs können die in der Anlage
 aufgelisteten Medien eingesetzt werden.

2. Verkehrserziehung / Informationen
Neben den unverzichtbaren Maßnahmen zur Thematik Sicherer Schulweg und der Radfahrausbildung gem. VwV-Radfahrausbildung ist insbesondere die Umsetzung nachstehender Aktivitäten vorgesehen. Landesverkehrswacht und Unfallkasse Ba-den-Württemberg unterstützen diese Maßnahmen.

2.1 Verkehrssicherheitstag an Schulen
An den Schulen soll regelmäßig, nach Möglichkeit jährlich, ein Verkehrssicherheits-tag für die Klassen 8 durchgeführt werden. Seit 2007 wird der beste Verkehrssi-cherheitstag im Rahmen des Landes-Tages für Verkehrssicherheit mit einem Ver-kehrspräventions-Sonderpreis ausgezeichnet und mit einem Preisgeld in Höhe von 500 € prämiert. Anmelde- und Einsendeschluss für die Teilnahme an dieser Aus-zeichnung des Jahres 2008 ist am 31. März 2009. Die Ausschreibungsunterlagen sind unter www.gib-acht-im-verkehr.de/aktionen spiele/2.2.1.php sowie auf den Homepages von Landesbildungsserver ( www.schule-bw.de ) und Landesinstitut für Schulsport Baden-Württemberg ( www.lis-in-bw.de ) zu finden.

2.2 Kampagne „Schüler - FAIR - kehr“
Mit der Kampagne „Schüler-FAIR-kehr“ wollen Innenministerium, Ministerium für Kultus, Jugend und Sport mit dem Landesinstitut für Schulsport Baden-Württemberg, Landesverkehrswacht, Polizei und Unfallkasse Baden-Württemberg seit dem Schuljahr 2007/2008 die Sicherheit auf den Schulwegen und in den Schul-bussen erhöhen. Gleichzeitig sollen Schülerinnen und Schüler an ehrenamtliches Engagement herangeführt und damit Eigenverantwortung, Teamfähigkeit und sozia-le Kompetenzen gestärkt werden. Ausbildung und Einsatz von Schülerlotsen, Schulweghelfern und Schulbusbegleitern (-lotsen) werden landesweit gefördert.
Zur Unterstützung der Kampagne wird als Anreiz für Schulen, die Schulwegdienste weiter zu führen oder neu aufzubauen, und für Schülerinnen und Schüler, sich ent-sprechend zu engagieren, bis einschließlich des Schuljahres 2010/2011 jährlich ein Wettbewerb durchgeführt, bei dem Geldpreise sowie Flüge mit dem Polizeihub-schrauber und wertvolle Sachpreise verlost werden. Die erste Prämierung findet im Herbst 2008 statt. Die nächste Wettbewerbsrunde endet im Februar 2009.

3. Schulwegsicherung
Um zum Schuljahresbeginn erwachsene Fußgänger zu vorbildlichem Verhalten an den Fußgängerfurten von Lichtsignalanlagen anzuhalten, werden die Straßenver-kehrsbehörden gebeten, landesweit die noch vorhandenen Schilder „Beispiel ge-ben - bei Rot stehen - bei Grün gehen“ bzw. die Neuentwicklung: Rote Ampel mit Text „Bei Rot stehen - Kindern Vorbild sein“ an Lichtsignalanlagen anzubringen. Diese Schilder können über die Landesverkehrswacht Baden-Württemberg (Kes-selstr. 38, 70327 Stuttgart, Telefon: 0711/ 407030-0, Fax -20) bezogen werden (Kunststoff-Ampelschild zu 14,82 €, Aluminium-Ampelschild zu 24,42 €). Diese Ak-tion soll bis Mitte November 2008 durchgeführt werden.
Die Straßenverkehrsbehörden werden ferner gebeten, Anregungen und Wünsche zum besseren Schutz der Kinder auf dem Schulweg vordringlich zu prüfen und ggf. sofort zu realisieren. Schulen und Elternvertreter sind aufgefordert, entsprechende Verbesserungsvorschläge vorzulegen.


4. Radverkehrsförderung
Die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes ist im Zeitraum 2008-2015 mit einem der fünfzehn Projekte auf die Radverkehrsförderung ausgerichtet.
Hierzu wird derzeit eine Handlungsempfehlung „Sicherheit“ erstellt. Die Dienststel-len und Behörden werden über die konkrete Umsetzung unmittelbar informiert. We-sentliche Punkte können jedoch bereits im Vorfeld angegangen werden. Dazu ge-hören insbesondere:
- Radwege, Radverkehrsanlagen und -netze sind regelmäßig auf ihre Verkehrssi-cherheit, Ausbaumöglichkeiten, Sinnhaftigkeit und Akzeptanz im Rahmen von Verkehrsschauen zu überprüfen. Die Öffentlichkeit und außerbehördliche Institu-tionen sollen ggf. einbezogen werden. Unfallereignisse sind kurzfristig zu analy-sieren.
- Im Einzugsbereich von Schulen sind Radschulwegepläne zu erstellen.
- Durch gezielte Öffentlichkeitskampagnen in allen Medien soll die bedeutende Schutzwirkung des Radhelmes herausgestellt und wiederholt über wichtige Ver-kehrssicherheitsaspekte, Verhaltensregeln und Eigentumssicherung informiert werden.

5. Öffentlichkeitsarbeit
Die Aktion „Sicherer Schulweg - Gib acht auf mich“ ist auf örtlicher Ebene durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Diese sollte abgestimmt oder ge-meinsam von den Straßenverkehrsbehörden, Polizeipräsidien bzw. Polizeidirektio-nen, Ämtern für Schule und Bildung der Stadt- und Landkreise, der Verkehrswacht, ggf. weiterer Partner der Aktion GIB ACHT IM VERKEHR und der Schulen erfolgen.

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